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ab-gelichtet

Stefan Müller
Sonnenstraße 23
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Urheberschutz und Nutzung
Der Urheber räumt dem Leser ganz konkret das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie dagegen, die Materialien ohne ausdrückliche Erlaubnis von Stefan Müller zu verändern und/oder weiter zu geben oder gar selbst zu veröffentlichen.

Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte bei Stefan Müller. Die meisten Illustrationen unterliegen ebenfalls den Urheberrechten von Stefan Müller. Bei Fragen dazu können Sie mich gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular ansprechen (Adresse siehe oben).

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Internetrecht
Zum 1. März 2007 wurden das Teledienstegesetz durch das Telemediengesetz ersetzt. Der Gesetzestext (§ 5) besagt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“